AGB's
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig ab dem 22. April 2025
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten vollumfänglich für alle Verträge und Dienstleistungen von Spörri’s Tier- & Hausbetreuung (nachfolgend STH genannt), soweit sie nicht durch eine schriftliche Vereinbarung abgeändert und/oder ergänzt wurden. STH verpflichtet sich, alle Verträge und Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen als auch nach Treu und Glauben auszuführen. Alle Dienstleistungen sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt, soweit dies nach dem Gesetz möglich ist.
Hundepension
Der Tagesplatz in der Hundepension bedeutet, dass der Hund während der vordefinierten Zeitfenstern gebracht und abgeholt wird, resp. von STH bei den Hundehaltern abgeholt und zurückgebracht wird. Der Ferienplatz in der Hundepension bedeutet, dass der Hund einen mehrtägigen Aufenthalt inkl. Übernachtung in der Hundepension verbringt. Dabei verpflichtet sich STH, den Hund für die vereinbarte Vertragsdauer (Tagesplatz/Ferienplatz) nach bestem Wissen und Gewissen zu betreuen, zu pflegen, zu versorgen und seinen Aufenthalt in der Pension so angenehm wie möglich zu gestalten.
Informationspflicht des Hundehalters/Haftpflicht/Haftung
Der Hundehalter versichert, Eigentümer des Hundes zu sein. Zudem muss der Hundehalter über eine ausreichende Haftpflichtversicherung verfügen (inkl. "Deckung Hund").
Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die sein Tier verursacht, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des STH.
Die Abgabe eines Hundes erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters.
Gesundheit und Pflege
● Der Hundehalter bestätigt, dass das übergebene Tier gesund ist. Es muss entwurmt und mit einem wirksamen Parasitenschutz versehen sein (Flohschutzbänder werden nicht empfohlen). Zudem verfügt der Hund über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz.
● Kranke, verletzte oder von Parasiten befallene Tiere werden nicht aufgenommen. Im Falle der Unterlassung haftet der Hundehalter für die entstehenden Behandlungskosten, die allfälligen Behandlungskosten anderer Pensionshunde, sowie Mehrkosten, oder allfälliger Umsatzeinbussen.
● Bei Krankheit oder Verletzung wird ein Tierarzt hinzugezogen. Alle damit verbundenen Kosten und der Transport gehen zu Lasten des Halters.
Schwer erkrankte oder verletzte Tiere werden auf Kosten des Halters in eine Tierklinik überwiesen. Sollte der Hundehalter im Falle einer akuten schweren Erkrankung oder Verletzungen nicht erreicht werden können, entscheidet STH nach bestem Wissen und Gewissen über die notwendigen medizinischen Eingriffe, als wenn es das eigene Tier wäre. Im Todesfall organisiert der Tierarzt die Aufbewahrung. Abholung und Bestattung übernimmt der Halter.
● Bei kranken und/oder alten Tieren wird jegliche Haftung bei Verschlimmerung des Gesundheitszustandes oder im Todesfall des Tieres ausgeschlossen.
● Damit die Verträglichkeit des Futters gewährleistet ist, bringt der Hundehalter das Futter seines Hundes für die Dauer des Ferienaufenthalts mit, ebenso allfällig notwendige Medikamente mit einer schriftlichen Anleitung über die Verabreichung. Die Fütterung mit Futter von STH erfolgt gegen einen entsprechenden Aufpreis.
● Des Weiteren ist der Hundehalter verpflichtet, STH vorab über alle Verhaltensauffälligkeiten seines Tieres (z.B. Aggressivität, Zerstörungswut, Beissen, Ängstlichkeit und Verunsicherung), wahrheitsgetreu zu informieren.Im Falle der Unterlassung haftet der Hundehalter für die durch sein Tier verursachten Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. Zudem darf STH auf Kosten des Halters notwendige Massnahmen ergreifen.
● Läufige, nicht sozialisierte oder dauer-bellende Tiere werden nur gegen Aufpreis aufgenommen (siehe Preisliste).
Preise und Konditionen
Unsere Offerten sind zeitlich befristet, entweder gemäss den gesetzlichen Regeln oder laut den besonderen Angaben in den Offerten und Verträgen selbst.
Unsere Offerten sind vertraulicher Natur und die Verarbeitung von Daten (Personendaten und sachbezogene Daten) erfolgt ausschliesslich im Rahmen der vertraglichen Leistungen von STH. Der Hundehalter willigt ein, erhobenen Daten in der Kundendatei erfasst werden dürfen. STH stellt sicher, dass die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden, und nur Personen zur Einsicht überlassen werden, die diese sachgemäss verwenden zur vertraglichen Leistungserbringung, vorbehaltlich eines medizinischen oder sonstigen Notfalls des Hundes oder soweit die anwendbaren Gesetze dies vorsehen.
Preisangaben auf Preislisten und auf der Internetseite von STH sind unverbindlich. Sämtliche Preisangaben sind rein netto in Schweizer Franken; Euro werden zum Kurs 1:1 angenommen.
Die Preise in Offerten und Verträgen sind verbindlich. Die Vertragsunterzeichnung kann von einer Sicherstellung der Bonität oder einer Vorauszahlung abhängig gemacht werden.
Buchungen Tagesplatz oder Ferienplatz in der Hundepension
Anfragen und Buchungen/Aufträge für Tages- und Ferienplätze in der STH Hundepension sind schriftlich per E-Mail, WhatsApp oder telefonisch zu tätigen und werden schriftlich per E-Mail bestätigt. Frühzeitige Anfragen und Buchungen werden empfohlen. Kurzfristige Anfragen und Buchungen/Aufträge können nicht garantiert werden. Bestätigte Buchungen/Aufträge sind verbindlich und gelten als Vertrag.
Bei Annullation von Buchungen/Aufträgen werden dem Auftraggeber Kosten für Umtriebe gemäss unseren Annullationsbedingungen (siehe nachfolgend) in Rechnung gestellt:
● Für Buchungen/Aufträge für Tagesplätze, die weniger als 30 Tage vor Vertragsbeginn storniert/annulliert werden, wird eine Buchungsgebühr von CHF 30.00 pro Tag in Rechnung gestellt.
● Für Buchungen/Aufträge für Ferienplätze, die storniert/annulliert werden, wird die volle vereinbarte Betreuungszeit in Rechnung gestellt.
● Für die Kündigung von unbefristeten Daueraufträgen (regelmässiger, wiederkehrende Tages- und/oder Ferienplätze) ist eine Kündigungsfrist von einem Monat einzuhalten.
Zahlungskonditionen
Bei Daueraufträgen (regelmässige, wiederkehrende Tages- und/oder Ferienplatz-Aufenthalte) wird monatlich eine Rechnung erstellt mit der genauen Auflistung der geleisteten Betreuungstage. Dafür gilt eine generelle Zahlungskondition von 10 Tagen per TWINT- oder Bank-Überweisung.
Bei einmaligen (unregelmässigen) Ferienplatz-Aufenthalten erfolgt die Zahlung in bar bei Abgabe des Hundes in der Hundepension. Zudem kann STH eine Kaution zur Sicherung von Schäden und Tierarztkosten erheben, die nach problemloser Abwicklung des Aufenthalts an den Hundehalter zurückerstattet wird, wobei allfällige durch den Hund verursachte Schäden, Behandlungskosten etc. abgezogen werden.
Haftung der Hundepension
STH haftet dem Auftraggeber oder Dritten gegenüber nur in Schadensfällen, die durch Mitarbeitende von STH bei der Auftragserfüllung aufgrund klarer Sorgfaltspflichtverletzungen entstanden sind. Dies ausschliesslich im Rahmen der von STH abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.
STH lehnt jegliche Haftungsansprüche des Auftraggebers vollumfänglich ab, sofern STH vom Auftraggeber nicht ausreichend instruiert wurde, sowie für Situationen, die ausserhalb der Kontrolle von STH liegen.
STH haftet nicht für erkrankte Tiere oder für allfällige Krankheiten des Hundes, die während oder nach dem Aufenthalt in der Tierpension auftreten, sofern keine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt .
Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall während des Aufenthalts, kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadenersatz seitens des Hundehalters verlangt werden. Sollte in Folge einer Naturkatastrophe oder eines Feuers ein Tier umkommen, besteht seitens des Hundehalters kein Schadenersatzanspruch.
STH haftet nicht für entlaufene Hunde, sofern keine Verletzung der Sorgfaltspflicht (z.B. unzureichende Sicherung des Geländes) vorliegt.
Sollte in der abgeschlossenen und eingezäunten Hundepension oder auf dem Spaziergang trotz gegebener Sorgfalt ein Tier gestohlen und trotz intensiver Suchbemühungen nicht wiedergefunden werden, besteht seitens des Hundehalters kein Schadenersatzanspruch.
STH übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters.
Schlussbestimmungen
Bei allfälligen Streitigkeiten gilt das Schweizerische Recht.
Gerichtsstand ist Muri, Kt. Aargau. STH ist jederzeit bestrebt, allfällige Differenzen mit den Kunden gütlich und einvernehmlich zu lösen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten seit dem 22. April 2025 und sind für alle Verträge wirksam.